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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Oberon.net Netzwerksysteme GmbH (kurz: Oberon.net), gültig ab01.04.2003

1. Allgemeine Bestimmungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind gültig für alle geschäftlichen Beziehungen mit Oberon.net.Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, sofern sie nicht im Einzelvertrag ausdrücklich abgeändert oderausgeschlossen werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

2. Vertragsschluß

Vertragsangebote und Kostenvoranschläge von Oberon.net, sind in jedem Falle unverbindlich und freibleibend, soweit sie von unsnicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden oder als verbindlich bezeichnet werden. Durch die tatsächliche Bereitstellung kommtebenfalls ein Vertrag zustande. Alle Angebote und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichenRealisierbarkeit.

3. Leistung und Verzug

Oberon.net verpflichtet sich, einen von beiden Seiten schriftlich vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Lieferfristen beginnen mitVertragsschluß. Leistungsverzug aufgrund höherer Gewalt oder nicht beeinflußbarer Umstände wie Betriebsstörungen im eigenenBetrieb, Streiks, Handelsbeschränkungen etc. berechtigen uns, die Leistungsverpflichtungen - nach Lage des Falles - ganz oderteilweise aufzuheben oder zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen. Der Auftraggeber ist nicht zu Schadensersatz berechtigt.Gleiches gilt für den Fall, dass Betriebsstörungen bei Lieferanten von Oberon.net eintreten. Wird die Leistung unmöglich, so hatOberon.net diese nicht zu vertreten.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist nach Leistungserbringung fällig.
Zahlungen sind bis spätestens 14 Tage nach Rechnungstellung auf das Konto von Oberon.net zu leisten.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers - auch soweit sie sich aus anderenAufträgen ergeben - Eigentum von Oberon.net.

6. Annullierung

Falls der Auftraggeber ganz oder teilweise annulliert und Oberon.net zustimmt, werden folgende Beträge als Prozentsatz desAngebotspreises der annullierten Lieferung zur sofortigen Zahlung an Oberon.net fällig; mindestens jedoch 250.- € je Annullierung.
- Bei Eingang der Annullierungsmitteilung bei Oberon.net 61-90 Tage vor dem bestätigten Liefermonat fallen 20 %
Annullierungskosten an.
- Bei Eingang der Annullierungsmitteilung bei Oberon.net 31-60 Tage vor dem bestätigten Liefermonat fallen 30 %
Annullierungskosten an.
- Bis 30 Tage vor dem bestätigten Liefermonat fallen 40 % Annullierungskosten an.
- Bei Eingang der Annullierungsmitteilung bei Oberon.net während des bestätigten Liefermonats fallen 50 % Annullierungskosten an.

7. Aufrechnung

Gegen Ansprüche von Oberon.net kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufrechnen.

8. Gewährleistung

8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel sind umgehend schriftlich zu rügen. Für den Fall, dass Oberon.net einen Mangel im Sinne der Gewährleistung nicht feststellt, ersetzt der Auftraggeber die im Zusammenhang mit dem behaupteten Mangel entstandenen Bearbeitungs-, Transport- und sonstige Kosten, entsprechend den geltenden Kundendienstsätzen.

8.2. Die Gewährleistung umfaßt nicht Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Handhabung,übermäßiger physikalischer oder elektrischer Belastung oder Verwendung ungeeigneter, nicht den Spezifikationen des Herstellers entsprechenden, Betriebsmittel entstehen.

8.3. Jede Gewährleistung ist weiterhin ausgeschlossen, wenn trotz obligatorischer Installationsvorschriften die Geräte nicht durch Oberon.net installiert wurden oder Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen,Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.

8.4. Zur Vornahme von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

8.5. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme, in die vom Auftraggeber selber oder Dritten eingegriffen worden ist,sowie für Organisations- und Systemstudien.

9. Wartung

Oberon.net empfiehlt für die gelieferten Computersysteme einschließlich Systemerweiterung ab Installationsdatum den Abschluß eines gesonderten Wartungsabkommens.

10. Internet Service Provider

10.1. Oberon.net stellt allein den Zugang ins Internet zu fremden Inhalten zur Verfügung. Für Inhalte und Informationen, die von Dritten in das Internet gestellt werden, übernimmt Oberon.net keine Verantwortung.

10.2. Der Kunde verpflichtet sich, selbst keine rechts- oder sittenwidrige Inhalte anzubieten, insbesondere keine Inhalte abzurufen,zu übermitteln oder bereitzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Kunde bei der Nutzung nationale und internationale Urheberrechte zu beachten.

10.3. Der Kunde hat gegen alle Arten von Datenverlust, Datenbeschädigung, Übermittlungsfehlern oder sonstigen Störungen die notwendigen eigenen Sicherungsvorkehrungen zu treffen und ebenso jegliche unberechtigten Eingriffe zu unterlassen.Oberon.net kann insoweit keine Haftung übernehmen. Insbesondere haftet Oberon.net nicht für Systemangriffe von Außen.

10.4. Oberon.net haftet nicht für Ansprüche aufgrund Unterbrechung von Datenübermittlung, Verlust, Zerstörung oder Verfälschung von Informationen, Daten oder Verfahrensvorgängen.

10.5. Oberon.net ist berechtigt, den Zugang und die Verbindung zu unterbrechen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder aus betriebsbedingten oder technischen Gesichtspunkten erforderlich ist.

10.6. Oberon.net wird jede Störung des Netzbetriebes so bald wie möglich beheben.

11. Softwareprodukte

11.1. Mit der Übergabe der Arbeitsergebnisse und Zahlung des vollständigen Entgelts erwirbt der Auftraggeber ein nicht
übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Eine weitergehende Verwertung,
insbesondere kommerzielle Verwertung von Orginalen, Kopien oder Know-How, bedarf der vorherigen Zustimmung von
Oberon.net.

11.2. Oberon.net steht an den Arbeitsergebnissen das Urheberrecht zu und ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse anderweitig zu verwenden.

11.3. Verletzt der Auftraggeber die sich in Pkt. 11.1. ergebende Verpflichtung, so ist Oberon.net berechtigt, vorbehaltich eines höheren Schadens, vom Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des für die Programme gezahlten Kaufpreises zu verlangen.

11.4. Die getesteten Programme (Standardpakete oder Individualsoftware) werden dem Auftraggeber vorgeführt und sind von ihm unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme wird in einem von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Protokoll festgestellt.Bei fehlendem Protokoll gelten die Programme vier Wochen nach der Übernahme als abgenommen.

11.5. Etwaige Mängel sind vom Auftraggeber schriftlich zu rügen. Oberon.net wird Softwaremängel, die innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht auftreten, unter Ausschluß weitergehender Gewährleistungsansprüche kostenlos beseitigen
Oberon.net steht nicht dafür ein, dass die Arbeitsergebnisse gewinnbringend (kommerziell) verwertbar sind
(Rationalisierungserfolg).

12. Haftung

Oberon.net wird alle ihr übertragenen Aufgaben mit größtmöglicher Sorgfalt durchführen. Es ist dem Auftraggeber bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler bei der Durchführung der Arbeiten nicht ausgeschlossen werden können. Außer den vorgenannten Gewährleistungsverpflichtungen übernimmt Oberon.net keine Haftung Schadensersatzansprüche gegen Oberon.net und seine Mitarbeiter, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden (z.B. durch Datenverlust), ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

13. Vertrauliche Behandlung/Datenschutz

Oberon.net verpflichtet sich, mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Auftrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder in anderer Art und Weise verwerten. Eine Speicherung von Kundendaten gilt als vereinbart.

14. Schlußbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden,die dem wirtschaftichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrags Lücken, die die Vertragspartner nicht vorhergesehen haben, so verpflichten sie sich, diese in angemessener Weise entsprechend dem Vertrag auszufüllen.

14.2 Gerichtsstand ist Düsseldorf. Deutsches Recht ist maßgeblich.



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